Alle Jahre wieder hocken wir vor der Steuererklärung. Ob wir sie nun selbst machen, mit Steuerberater:in oder online über ELSTER – Spaß macht das den wenigsten. Für viele fühlt es sich ungefähr so angenehm an wie der Gang zur Wurzelbehandlung: Man weiß, dass es sein muss, aber man schiebt es trotzdem gerne vor sich her. 

Noch kniffeliger wird es, wenn du dir im letzten Jahr eine neue Brille gekauft hast. Dann kommt nämlich eine extra Frage dazu: Kann ich meine Brille eigentlich von der Steuer absetzen? Oder bleibt das komplett an mir hängen? Die kurze Antwort lautet: Ja, das kann sein.  

Die ausführliche Antwort ist etwas differenzierter. Denn ob und wie du eine Brille steuerlich geltend machen kannst, hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend ist die medizinische Notwendigkeit, die richtige Einordnung in der Steuererklärung und saubere Nachweise.  

Wer das Prinzip versteht, spart sich Missverständnisse und unnötigen Frust. 

Dieser Artikel erklärt dir Schritt für Schritt, wann eine Brille steuerlich relevant ist, was du absetzen kannst und worauf du achten solltest. Verständlich, praxisnah und ohne Steuerberater-Geschwurbel. 

Brille von der Steuer absetzen 

Grundsätzlich gilt: Eine Brille zählt steuerlich nicht als Modeartikel, sondern als medizinisches Hilfsmittel. Genau deshalb kann sie unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden. In der Regel erfolgt das nicht über Werbungskosten, sondern über außergewöhnliche Belastungen

Typische Voraussetzungen und Merkmale sind: 

• die Brille ist medizinisch notwendig 

• es liegt ein ärztliches Attest oder eine Verordnung vor 

• die Kosten wurden ganz oder teilweise selbst getragen 

• die individuelle Belastungsgrenze wird überschritten 

• die Brille dient der Korrektur der Sehstärke 

Sind diese Punkte erfüllt, kann die Brille in der Steuererklärung angegeben werden. Ob sie sich tatsächlich steuermindernd auswirkt, berechnet das Finanzamt. 

Wichtig: Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung, bietet dir aber eine fundierte Orientierung.  

Brille als außergewöhnliche Belastung 

Außergewöhnliche Belastungen sind Ausgaben, die zwangsläufig entstehen und höher sind als bei der Mehrheit der Steuerzahlenden. Dazu gehören viele medizinische Kosten, die nicht vollständig von der Krankenkasse übernommen werden. Eine Brille fällt dann darunter, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist. 

Wichtig ist die sogenannte zumutbare Belastung. Diese Grenze hängt von deinem Einkommen, deinem Familienstand und der Anzahl deiner Kinder ab. Erst wenn die Summe deiner außergewöhnlichen Belastungen diese Grenze überschreitet, wirkt sich der darüberliegende Betrag steuerlich aus. Die Brille allein reicht manchmal nicht, zusammen mit anderen medizinischen Ausgaben aber schon. 

Ärztliches Attest und Sehtest 

Damit du deine Brille geltend machen kannst, muss sie medizinisch notwendig (§ 64 EStDV) sein. Dafür braucht es ein augenärztliches Attest oder eine Verordnung. Dieses Rezept ist die Grundlage, um die Brille später in der Steuererklärung anzugeben. Es bestätigt, dass du die Sehhilfe nicht aus modischen Gründen trägst, sondern weil sie gesundheitlich erforderlich ist.  

Nach diesem ersten Attest wird es in den Folgejahren oft einfacher. Dann reicht in vielen Fällen eine aktuelle Sehschärfenbestimmung aus dem Optikbetrieb aus. Wichtig ist nur, dass die medizinische Notwendigkeit einmal sauber dokumentiert wurde. Deshalb lohnt es sich, Atteste gut aufzubewahren und nicht erst beim Erstellen der Steuererklärung danach zu suchen. 

Auch die Wege rund ums Thema Brille können steuerlich relevant sein. Fahrten zur Augenarztpraxis z.B. oder zum Optikbetrieb lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen als Krankheitskosten angeben. Dabei zählen sowohl die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel als auch eine Kilometerpauschale für Fahrten mit dem Auto.  

Ein regelmäßiger Sehtest ist außerdem unabhängig von der Steuer sinnvoll. Auch wenn du keine Veränderung bemerkst, wird empfohlen alle 2 Jahre einen Sehtest zu machen. Er hilft, Veränderungen frühzeitig zu erkennen und unnötige Belastung zu vermeiden. Bei eyes + more kannst du deine Sehstärke im Rahmen eines kostenlosen Sehtests überprüfen lassen. Vereinbare direkt einen Termin für einen Sehtest, um Wartezeiten zu vermeiden. 

Was ist absetzbar und was nicht? 

Absetzbar sind medizinisch notwendige Sehhilfen. Dazu zählen klassische Brillen mit Sehstärke, Kontaktlinsen sowie spezielle Bildschirmbrillen oder Arbeitsplatzbrillen, sofern sie der Korrektur einer Fehlsichtigkeit dienen. Auch Ersatzbeschaffungen können berücksichtigt werden, wenn sie plausibel sind. 

Nicht absetzbar sind Brillen ohne Stärke, reine Sonnenbrillen ohne Korrektur oder modische AccessoiresExtras ohne medizinische Funktion werden steuerlich ebenfalls nicht anerkannt. Entscheidend ist immer der gesundheitliche Zweck der Sehhilfe. 

Eine Arbeitsplatzbrille gilt steuerlich nicht automatisch als Arbeitsmittel. Sie wird in der Regel wie eine normale Brille behandelt und fällt unter außergewöhnliche Belastungen, sofern eine medizinische Notwendigkeit besteht. 

Welche Nachweise brauchst du? 

Damit das Finanzamt deine Angaben prüfen kann, brauchst du entsprechende Belege. Dazu gehören: 

• ärztliches Attest oder Verordnung 

• Rechnung für die Brille oder Kontaktlinsen 

• Zahlungsnachweise 

• Nachweis über Krankenkassenzuschüsse 

Wichtig ist, dass du nur den Eigenanteil angibst, den du selbst getragen hast. Zuschüsse der Krankenkasse werden abgezogen. Bewahre alle Unterlagen gesammelt auf, falls Rückfragen entstehen. 

Brille in der Steuererklärung eintragen 

In der Steuererklärung trägst du die Kosten als außergewöhnliche Belastung ein. In ELSTER und vielen Steuerprogrammen gibt es dafür eigene Felder. Du musst nicht selbst ausrechnen, ob deine Belastungsgrenze überschritten ist – das erledigen die Steuerprüfer deines Finanzamtes für dich. 

Hilfreich ist es, alle medizinischen Ausgaben eines Jahres zusammenzutragen. Dazu zählen neben der Brille auch Medikamente, Therapien oder Fahrtkosten zu ärztlichen Terminen.  

Krankenkassenzuschuss, mehrere Brillen und Kinder: Das solltest du wissen 

Rund um das Thema Brille und Steuer tauchen oft Fragen auf, die im Alltag schnell untergehen, in der Steuererklärung aber eine Rolle spielen. Beispielsweise die Höhe der Zuschüsse, mehrere Brillen im Jahr oder Sehhilfen für Kinder. 

Krankenkassenzuschuss wie hoch? 

In vielen Fällen beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten für eine Brille. Dieser Zuschuss fällt meist eher gering aus, spielt steuerlich aber trotzdem eine Rolle.  

Mehrere Brillen im Jahr von der Steuer absetzen 

Manche fragen sich, ob mehrere Brillen innerhalb eines Jahres steuerlich berücksichtigt werden können. Grundsätzlich ist das möglich, solange die Anschaffungen plausibel sind. Geht eine Brille kaputtverändert sich die Sehstärke oder kommt eine zusätzliche Bildschirmbrille hinzu, können auch mehrere Sehhilfen angesetzt werden. Wichtig ist, dass für jede Brille ein nachvollziehbarer Grund besteht und entsprechende Belege vorliegen. 

Brillen für Kinder von der Steuer absetzen  

Auch Brillen für Kinder können steuerlich relevant sein. Benötigt dein Kind eine Brille und übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht vollständig, kannst du den Eigenanteil als außergewöhnliche Belastung angeben. Gerade bei Kindern, deren Sehstärke sich noch verändert, fallen häufiger neue Brillen an.  

Praktische Tipps für den Alltag 

Bewahre Rechnungen und Atteste am besten direkt zusammen auf. Notiere dir Zuschüsse und Eigenanteile. Je sauberer deine Unterlagen sind, desto entspannter läuft die Steuererklärung. Und desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit für Rückfragen. 

Sehstärke prüfen und Augen entlasten 

Unabhängig von der Steuerfrage lohnt es sich, die eigene Sehstärke regelmäßig überprüfen zu lassen. Gerade bei viel Bildschirmarbeit oder wechselnden Sehentfernungen kann eine nicht optimal angepasste Brille die Augen zusätzlich belasten. 

Bei eyes + more prüfen wir im Rahmen eines kostenlosen Sehtests, ob deine aktuelle Sehstärke noch passt. In der Beratung schauen wir gemeinsam, wie deine Brille zu deinem Alltag passt und ob eine Arbeitsplatzbrille sinnvoll sein kann.  

Kontaktlinsen und weitere Sehhilfen 

Auch Kontaktlinsen können als außergewöhnliche Belastung gelten, wenn sie medizinisch notwendig sind. Gleiches gilt für spezielle Bildschirmbrillen. Nicht anerkannt werden in der Regel kosmetische Linsen. Hier zieht das Finanzamt klare Grenzen. 


Fazit 

Eine Brille von der Steuer abzusetzen ist möglich, aber an klare Bedingungen geknüpft. Entscheidend sind die medizinische Notwendigkeit, vollständige Nachweise und eine realistische Einschätzung der eigenen Belastungsgrenze. Wer gut vorbereitet ist, kann profitieren.